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Garderobe / Taschen

Aufgrund der gestiegenen Sicherheitsanforderungen in öffentlichen Gebäuden bitten wir unsere Veranstaltungsgäste, schwere Mäntel und Jacken sowie Schirme und große Taschen/Rucksäcke (größer als A4) bei unserem freundlichen Personal an der Foyer-Garderobe abzugeben. 

 

Dem Gast wird durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke ausgehändigt, die Entgegennahme erfolgt unentgeltlich. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin als Betreiber des Bürgerhauses die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere sind in den Taschen befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigenes Risiko. 

 

Die Zurückgabe abgegebener Gegenstände erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Gast seine Berechtigung daran nachweisen bzw. glaubhaft machen kann und die pauschalen Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke in Höhe von 5 Euro ersetzt hat. Bei Verlust oder Beschädigung abgegebener Gegenstände ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen des Bürgerhauses werden nicht akzeptiert. 

 

Wir danken für Ihre Unterstützung und wünschen einen unbeschwerten Veranstaltungsgenuss!

Ihr Bürgerhaus-Team