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Im Bürgerhaus gilt Abgabepflicht für Straßengarderobe!

Aufgrund der gestiegenen Sicherheitsanforderungen dürfen Mäntel und Jacken, Rucksäcke und Taschen (jeweils größer als A4),  Regenbekleidung und Regenschirme NICHT mit in den Saal genommen werden. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die benannten Gegenstände entweder nicht mit ins Bürgerhaus zu bringen (im PKW oder Bus bzw. zu Hause zu belassen) oder beim Garderobenservice abzugeben. Im Saal sind maximal Abend- bzw. Alltagsgarderobe, Sakko oder eine leichte Jacke gestattet. Neben den Sicherheitsvorschriften gebietet zudem die gegenseitige Rücksichtnahme aller Veranstaltungsgäste dieser Anweisung Folge zu leisten.

 

Für den Garderobenservice wird pro Bekleidungsstück eine Gebühr von 1 Euro bzw. 0,50 Euro bei Kinder- und Tanzveranstaltungen erhoben. Die Garderobengebühr ist extra und bewusst NICHT im Kartenpreis enthalten. Diese Regelung ist gerechter, da so nur diejenigen Besucher mit der Garderobengebühr belastet werden, die diesen Service auch tatsächlich in Anspruch nehmen.

 

Das Einlasspersonal des Bürgerhauses ist verpflichtet, diese Regelung durchzusetzen.

 

Wir danken für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!

 

Ihre Bürgerhausleitung


Erläuterung:

Die gestiegenen Sicherheitsanforderungen in öffentlichen Gebäuden machen es erforderlich, dass die Mitnahme von Mänteln, Jacken, Schirmen, großen Taschen, Rucksäcken und ähnlichen Gegenständen in den Saal nicht gestattet ist. Die genannten Gegenstände müssen vor der Veranstaltung an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Dem Besucher werden durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke sowie Quittungsmarken in Höhe der Anzahl der abgegebenen Gegenstände ausgehändigt. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Besucher zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Besucher seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht und die pauschalen Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke in Höhe von 5 Euro ersetzt hat. Bei Verlust oder Beschädigung an der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen des Bürgerhauses werden nicht akzeptiert. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Bürgerhaus die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers.