100 % Tanzmusik – ABGESAGT
29. 01. 2022 um 20:00 Uhr
Entsprechend § 22 der bis 13.02.2022 geltenden Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg dürfen "Tanzlustbarkeiten" nicht stattfinden.
Veranstalter: Gemeinde Neuenhagen bei Berlin/Bürgerhaus
Entsprechend § 22 der bis 13.02.2022 geltenden Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg dürfen "Tanzlustbarkeiten" nicht stattfinden.
Veranstalter: Gemeinde Neuenhagen bei Berlin/Bürgerhaus