Archiv-Kuriosa: Tanzlustbarkeit anno 1876
Neuenhagen, den 28. März 1876
Der Amts-Vorsteher des Amtsbezirks Neuenhagen
1. Dem Gastwirt Wolter hier ist heute die Erlaubnis ertheilt worden am Sonntag, den 2. April bis nachts 12 Uhr Tanzmusik halten zu dürfen.
2. Bemerk an den Herrn Gendarm Gericke zu Altlandsberg
zur gefälligen Kenntnisnahme und mit dem Ersuchen, die polizeiliche Aufsichtsführung über die Tanzlustbarkeit zu übernehmen. Eine Verlängerung der Tanzmusik über die diesseits genehmigte Zeit darf unter keinen Umständen bewilligt werden.
Der Amtsvorsteher Buchholtz
Kenntniß genommen
Gericke Gendarm
(Der Gasthof Wolter befand sich einst am Standort des Bürgerhauses)
Bild zur Meldung: Quelle: Archiv der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin